Gestern Abend zum Wahlausschuss im Wolfener Rathaus. Dabei ging es in erster Linie um die konkrete Festlegung der nun zu Veröffentlichung anstehenden Wahlergebnisse.
Am Ende wurde das vorläufige Ergebnis, in dieser Sitzung, nur um eine unklare Briefwahlstimme korrigiert.
Darüber hinaus gab es von einem Ausschussmitglied zu rechtlichen „Unklarheiten“ im Zusammenhang mit der Wahl mehrere Nachfragen.
…eine unversiegelte Wahlurne
…unzulässige Wahlwerbung für Kandidaten durch „Amtsträger“
…unzulässige Plakatierungen für einen Kandidaten im Stadtgebiet ohne Genehmigung durch das zuständige Amt

Für diese Nachfragen, teilte der zuständige Wahlleiter Herr Teichmann mit, ist der Wahlausschuss nicht zuständig. Sie wurden aber in das Protokoll aufgenommen. Herr Teichmann erklärte weiter, dass nach der Veröffentlichung im Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt, jeder Bürger eine 14-tägige schriftliche Einspruchsmöglichkeit hat.
Alle eingegangenen Einsprüche, werden dann durch das zuständige städtische Rechtsamt geprüft und wenn berechtigt, dem Stadtrat und oder der Kommunalaufsicht zur Beurteilung vorgelegt.
Sollte also jemand im Ablauf der Wahl, für sich oder andere, Unregelmäßigkeiten festgestellt haben so besteht auf diesem Weg die Möglichkeit, das klären zu lassen.

Liebe Grüße und einen schönen Tag noch für Euch
(trotz des vielen Wassers von oben)

Kay