Kay-Uwe Ziegler zur Berichterstattung über sein Mitwirken in der Corona-Enquetekommission

 

Bitterfeld-Wolfen, 29.08.2025

 

Anlässlich des Bekanntwerdens der Zusammensetzung der Corona-Enquetekommission, in der für die AfD-Bundestagsfraktion auch Kay-Uwe Ziegler mitwirken wird, ist es zu einer erneuten Berichterstattung über zu Unrecht beantragte und bereits 2021 mit Zinsen und Gebühren zurückgezahlte Corona-Hilfen in Höhe von 12.000 Euro gekommen (Bericht im Stern am 27. August 2025). Ziegler hatte 2024 auf Anraten seines Anwalts den Einspruch gegen einen ihm zugegangenen Strafbefehl wegen Subventionsbetrug beim Amtsgericht Dessau-Roßlau zurückgezogen und zusätzlich eine Geldstrafe von 2.400 Euro gezahlt. Dies war mit Rücksicht auf die Partei und die Fraktionskollegen geschehen.

 

Ziegler äußerte sich am 25. Januar 2024 in einer Pressemitteilung: „Der Vorwurf der Leichtfertigkeit, mit der ich bei der Beantragung der Soforthilfen vorgegangen sein soll, wäre vor Gericht oder in der nächsten Instanz womöglich nicht zu 100 Prozent zu entkräften gewesen.“

 

Auch heute noch sagt er: „Ich bleibe unverändert dabei, dass der Vorwurf des vorsätzlichen Betrugs vollkommen abwegig ist.“

 

Eine Aufarbeitung der gesamten Corona-Zeit ist aus Sicht Zieglers dringend erforderlich, um deutlich zu machen, dass die Maßnahmen weder wissenschaftlich notwendig noch angemessen waren, sondern politisch gewollt. Die Politik spielte in dieser Zeit mit der Existenz der Betriebe, um den Druck auf die Menschen zu erhöhen, sich impfen zu lassen.

 

Ziegler sagt: „Grüne und Linke fordern lediglich einen ,Untersuchungsausschuss Spahn’, weil dieser eine Zusammenarbeit mit der AfD in der Vergangenheit nicht immer kategorisch ausgeschlossen hat. Das reicht aber bei Weitem nicht aus. Unsere Anträge zum Einsetzen eines Untersuchungsausschusses, die wir seit Jahren immer wieder stellen, wurden von allen Fraktionen stehts abgelehnt.“