Berlin, 20. Mai 2022. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt in Deutschland seit Mitte März. Beschäftigte in Pflegeheimen, in Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten müssen seitdem nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder kürzlich von Corona genesen sind. Das gilt auch für Hebammen, Masseure oder Physiotherapeuten. Andernfalls kann ihnen das örtliche Gesundheitsamt verbieten, ihrer Arbeit weiter nachzugehen. Dagegen sind Verfassungsbeschwerden eingereicht worden, vor allem von ungeimpften Mitarbeitern aus medizinischen Einrichtungen. Zur diesbezüglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete, Kay-Uwe Ziegler, mit:
„Es ist für alle diese Mitarbeiter ein Schlag ins Gesicht. Niemand beachtet die entstanden Impfschäden und Impfnebenwirkungen der Covid-19 Impfung. Niemand denkt an die psychischen Auswirkungen auf die Mitarbeiter, die gezwungen werden, sich impfen lassen zu müssen, wenn sie weiterhin im Gesundheitswesen tätig sein wollen und niemand denkt an die weiteren Auswirkungen in der Personalentwicklung. Nach wie vor gibt es keine Studie und keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass die ungeimpften Mitarbeiter gehäufter die Patienten mit Covid-19 anstecken als die geimpften Mitarbeiter.
Dass sich Beschäftigte im Gesundheitswesen gegen Corona immunisieren lassen müssen, sei rechtens, so urteilte das Bundesverfassungsgericht. Ihre möglichen Bedenken seien nicht so wichtig wie der Schutz gefährdeter Menschen.
Wir, die AfD-Bundestagsfraktion, werden uns weiter für die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einsetzen. Eine Covid-19 Impfung muss freiwillig bleiben und darf nicht das gesellschaftliche Leben einschränken. Der Gesetzgeber darf den für einige Menschen statistisch sicheren Tod eben nicht anordnen.“