Berlin, 8. Juli 2022. Seit Ende November 2021 müssen sich Soldaten – wie medizinisches Personal – gegen eine Corona-Infektion impfen lassen. Zwei Offiziere haben gegen diese Pflicht geklagt. Laut Medienberichten entschied heute das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig: Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen. Wer sich künftig weigert, den erwarten Disziplinarstrafen. Das BVerwG verwies allerdings darauf, dass das Bundesverteidigungsministerium vor einer neuen Anordnung einer Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung prüfen und abwägen soll. Das Urteil bezieht sich laut Aussagen des zuständigen Richters lediglich auf die zwei klagenden Offiziere.

Der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, Kay-Uwe Ziegler, teilt dazu mit:

„Der politische Druck im Umgang mit der Corona-Impfung ist offensichtlich extrem. Sämtliche eingereichten Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht wurden bereits im Februar abgelehnt, hier wurde ein klares Signal gegen alle weitere Verfahren gesetzt.

Es ist völlig unverständlich, dass neue Erkenntnisse wie der kürzlich veröffentlichte Bericht der kassenärztlichen Bundesvereinigung mit millionenfachen Impfnebenwirkungen in keiner Weise in der Urteilsfindung berücksichtigt wurden. Einen bedingt zugelassenen Impfstoff, der teils gravierende Nebenwirkungen haben kann, per Zwang zu verordnen, ist aus meiner Sicht unverantwortlich. Wir als AfD-Bundestagsfraktion setzen uns weiter für die Abschaffung der Impfpflicht in allen Bereichen ein.Laut einem Kommentar der Anwälte vor Ort war das Einzige, wovor das Bundesverwaltungsgericht Respekt hatte, die Nebenwirkungen und Todesfälle durch die Covid-Injektionen, die während des Prozesses auf den Tisch kamen. Leider ohne Konsequenz.“