Berlin, 31.03.2023

• Bundestag beschließt Wahlrechtsreform nach den Vorschlägen der AfD.
• Eine gleichlautende Reform in der letzten Legislatur hätte weit über eine Milliarde Euro eingespart.
• AfD-Forderung nach offener Listenwahl leider noch nicht mit umgesetzt.

Am 17.03.2023 hat der Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen, die wesentliche Punkte aus dem AfD-Wahlrechtskonzept
übernimmt. Das im Mai 2022 vorgestellte und jetzt mit Änderungen umgesetzte Konzept der Ampel-
Regierung (Drucksache 20/5370) kopiert in vielen Punkten AfD-Gesetzesentwürfe aus den Jahren 2019 und 2023
(Drucksachen 19/14066 und 20/5360), die unter anderem eine Verkleinerung des Bundestages auf 598 Abgeordnete,
die Zuteilung von Direktmandaten in Abhängigkeit vom Zweitstimmenergebnis sowie die Abschaffung der Grundmandatsklausel
vorsahen.

Dies bestätigt auch Alexander Dobrindt (CSU) in seiner Wutrede, in der er der AfD die geistige Urheberschaft des
neuen Wahlrechts zuschreibt und die Ampel für die Umsetzung als „nützliche Idioten“ bezeichnet, da die CSU jetzt
selbst – wie die Linkspartei – von einer strengen Umsetzung der 5 Prozent-Hürde betroffen sein könnte.

Dazu sagt der Bundestagsabgeordnete Kay-Uwe Ziegler, Wahlkreis Anhalt-Bitterfeld:
„AfD wirkt! Wäre man schon 2019 dem AfD-Gesetzentwurf gefolgt, hätte dies bereits in der jetzigen Legislaturperiode
zu Einsparungen von weit über einer Milliarde Euro geführt.“

Durch die ebenfalls in letzter Minute erfolgte umstrittene Aufweitung des Bundestages von 598 auf 630 Abgeordnete,
soll die Mehrheit der Regierungskoalition dauerhaft gesichert werden. Durch diese Aufweitung kann allein
die SPD Ihre auf Grundlage des 2021er Wahlergebnisses errechneten und durch die Verkleinerung des Bundestages
entstehenden Mandatsverluste in Höhe von 38 Abgeordneten auf etwa 19 halbieren. Hier wird offensichtlich, wie
sehr die Partei über dem öffentlichen Wohl steht, denn die Mehrkosten muss der Wähler tragen.

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Wahlrecht für unter 18-jährige und somit die politische Ausnutzung mangelnder
Urteilsfähigkeit bei Jugendlichen und ihre leichte Manipulierbarkeit etwa in Schulen und über Medien, kann
von der Ampel in diesem Schritt nicht umgesetzt werden, da eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittel-Mehrheit
erforderlich wäre. Dass sich die Ampel hier an den Vorbildern Kuba, Nicaragua, Sudan und Nordkorea orientiert, ist
zudem bemerkenswert und überaus bedenklich.

Kay-Uwe Ziegler:
„Nicht übernommen wurde leider unsere Forderung nach einer offenen Listenwahl, die einen direktdemokratischen
Einfluss des Wählers auf die Zuschlagsreihenfolge der Landeslisten der Parteien ermöglicht hätte – also der letztendlich
entsandten Abgeordneten. Doch echten Fortschritt wollte die Ampel nicht.“

Kay-Uwe Ziegler, MdB • Fraktion der Alternative für Deutschland • Mitglied des Bundesgesundheitsausschusses
Deutscher Bundestag • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin
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