Berlin, 17.03.2023

• Mitglieder des Gesundheitsausschusses ignorieren die Bestimmung unseres Mitglieds als Vorsitzenden.
• Altparteienpolitiker lehnen wortgetreue Dokumentation und Öffentlichkeit ab.
• Vorgang zeigt, dass den Mitgliedern des Ausschusses ihr Rechtsbruch bewusst ist.

Die Mehrheit der Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages verstößt seit 15 Monaten ständig und immer wieder gegen die geltende Geschäftsordnung und beschneidet damit die Mitwirkungsrechte der AfD-Fraktion. Außerdem verhindert sie die wortgetreue Dokumentation dieses ungeheuerlichen Vorgangs und die Öffentlichkeit des Ausschusses.

Im Dezember 2021 wurde der AfD-Fraktion durch Vereinbarung im Ältestenrat das Recht zur Bestimmung des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses zugesprochen. §58 der Geschäftsordnung des Bundestages lautet: „Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.“ Hiernach hätte der Gesundheitsausschuss bereits in seiner konstituierenden Sitzung im Dezember 2021 die Bestimmung von Jörg Schneider MdB als Vorsitzenden akzeptieren müssen. Eine Wahl ist nicht vorgesehen.

Der Ablauf ist seit dieser Zeit wiederholt derselbe: Wir setzen immer wieder die Bestimmung (nicht die Wahl!) des Vorsitzenden auf die Tagesordnung. Außerdem beantragen wir die Erstellung eines Wortprotokolls. Letztes wird zunächst mehrheitlich abgelehnt. Danach beantragt ein Mitglied der SPD eine geheime Wahl. In dieser Wahl, die es laut Geschäftsordnung gar nicht geben und die während der Sitzung auch nicht auf die Tagesordnung gehoben werden kann (siehe §61(2) der Geschäftsordnung), erhielt Jörg Schneider am 15. März 2023 10 Ja- und 37 Nein-Stimmen. Den Vorsitz der laufenden Sitzung übernimmt dann die Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Kirsten Kappert-Gonther (Grüne).

Schließlich beantragen wir wiederholt die Öffentlichkeit der jeweils nächsten Sitzung nach der erst kürzlich geänderten Geschäftsordnung für Bundestagsausschüsse. Auch diesen Antrag lehnt die Mehrheit der Ausschussmitglieder ab.

Der Obmann der AfD-Fraktion Kay-Uwe Ziegler stellt fest:

„Die Vorgehensweise im Gesundheitsausschuss ist skandalös, denn sie verstößt regelmäßig eklatant gegen die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Das Verhindern der Dokumentation und das Ausschließen der Öffentlichkeit von diesem Vorgang durch die Ausschussmitglieder der Altparteien zeigt deutlich, dass sich die Akteure ihrer Verstöße gegen unsere Geschäftsordnung bewusst sind, aber vermeiden wollen, dass dies für die Öffentlichkeit nachvollziehbar wird.

Mit genau derselben Methodik wird unserer Fraktion nicht nur die Ausübung der Vorsitztätigkeit im Gesundheitsausschusses verwehrt, sondern auch in den Ausschüssen für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Gleiches gilt für das Amt der Stellvertretenden Ausschussvorsitzenden in den Ausschüssen für Klimaschutz und Energie, Wohnen/Stadtentwicklung/Bauwesen/Kommunen und im Auswärtigen Ausschuss. Die Mitglieder der Altparteien begehen damit einen konsequenten und fortdauernden Rechtsbruch.“

Kay-Uwe Ziegler, MdB • Fraktion der Alternative für Deutschland • Mitglied des Bundesgesundheitsausschusses
Deutscher Bundestag • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin •
030 227 – 71547 • kay-uwe.ziegler@bundestag.de • www.bundestag.de