Kay-Uwe Ziegler MdB zu Lauterbachs Krankenhausreform. Berlin, 10.07.2023
• Lauterbachs Krankenhausreform soll am 01.01.24 in Kraft treten – mit einer Übergangsfrist bis 2026/27.
• Reform kommt wegen ihrer langen Übergangszeit für viele Häuser zu spät.
• Ziegler: „Wir fordern schnelle finanzielle Hilfe und eine geordnete Reform, bei der die Kliniken frühzeitig wissen, worauf sie sich einstellen können.“
Die Wirtschaftswoche berichtet am heutigen 10. Juli 2023 von Lauterbachs Plänen zu einer Klinikreform, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, jedoch eine Übergangszeit bis 2026/2027 vorsieht. Bis dahin soll feststehen, welche Kliniken erhalten bleiben und welche nicht. Der Gesundheitsminister wird zitiert mit den Worten „Ich glaube, dass es diesmal klappt.“
Kay-Uwe Ziegler, Obmann im Gesundheitsausschuss für die AfD-Bundestagsfraktion, sagt: „Was Lauterbach glaubt, wird den Kliniken nicht viel nützen. Würde der Gesundheitsminister kurzfristig finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen für die Häuser, die sich gerade in akuter finanzieller Not befinden, danach eine geordnete Neugestaltung der Kliniklandschaft planen – inklusive eines realistischen langfristigen Finanzierungsplans – und diesen Plan schließlich in Abstimmung mit den Ländern und Verbänden umsetzen, könnte er den Kliniken große Unsicherheit ersparen und vor allem das Klinikpersonal halten.
Stattdessen plant er eine ca. dreijährige Übergangszeit, in der enormer Schaden entstehen kann, weil viele Kliniken bis dahin Konkurs anmelden müssen und außerdem nicht wissen, ob es sie nach der Reform überhaupt noch geben soll.“
Lauterbach riskiert, dass es genau zu dem ungeordneten Kliniksterben kommt, vor dem der Chef der deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, warnt. Die AfD-Fraktion fordert, dass eine geordnete Reform die jetzige Situation der Kliniken berücksichtigen muss.
Kay-Uwe Ziegler, MdB • Fraktion der Alternative für Deutschland • Mitglied des Bundesgesundheitsausschusses
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